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robomarkt.ch

CH-Import-Rechner für Roboter

Viele Roboter, gerade Roboterhunde und humanoide Modelle, kommen per Import aus der EU oder aus China. Der grosse Vorteil für die Schweiz: Auf Roboter fällt seit 2024 kein Zoll mehr an. Was dazukommt, ist die Einfuhr-Mehrwertsteuer von 8,1 % plus Versand und eine Verzollungsgebühr des Zustellers. Dieser Rechner schätzt daraus deinen Schweizer Endpreis.

Mittelkurs, Stand 2026-07-23. Kurse schwanken, passe ihn bei Bedarf an.

Post grob CHF 11.50 bis 16 plus rund 3 %, Kuriere ähnlich (Minimum ca. CHF 19 bis 20).

Auf Roboter (Industrieprodukte) null. Nur ändern, wenn du eine abweichende Zolltarif-Position kennst.

Geschätzter Schweizer Endpreis

CHF 2'089

Aufschlag gegenüber dem Warenwert: 12 %

Warenwert (CHF)
CHF 1'859
Versand
CHF 60
Zoll
CHF 0
Einfuhr-MwSt (8,1 %)
CHF 155
Verzollungsgebühr
CHF 15
Total
CHF 2'089

Ohne Gewähr. Schätzung nach den BAZG-Regeln, Stand 2026-07-23. Massgebend sind die aktuellen Bestimmungen des BAZG und die Rechnung deines Zustellers. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

So funktioniert der Roboter-Import in die Schweiz

Zoll: null. Die Schweiz hat die Industriezölle (Zolltarif-Kapitel 25 bis 97, inklusive Maschinen und Elektronik) per 1.1.2024 einseitig abgeschafft, unabhängig vom Herkunftsland. Roboter fallen darunter, ein Ursprungsnachweis ist nicht nötig, solange die Ware in der Schweiz bleibt. (Quelle: SECO/Bundesrat, Aufhebung Industriezölle)

Einfuhr-MwSt: 8,1 %. Der Normalsatz gilt seit 1.1.2024 und wird auf den Zollwert erhoben, also Warenwert plus Transport bis in die Schweiz. Beträgt die Steuer 5 Franken oder weniger (rund CHF 62 Warenwert), wird sie nicht erhoben, bei einem Roboter praktisch nie der Fall. (Quelle: BAZG, Empfangen von Briefen und Paketen)

Verzollungsgebühr. Post oder Kurier verrechnen zusätzlich eine Vorlage-/Verzollungsgebühr, aber nur, wenn tatsächlich Einfuhrsteuer anfällt. Höhe je nach Dienstleister und Warenwert.

Kann sein, dass alles inklusive ist. Grosse Händler (ab CHF 100\'000 Jahresumsatz aus Kleinsendungen in die Schweiz) müssen sich in der Schweiz für die MwSt registrieren und weisen sie dann direkt auf der Rechnung aus. Dann kommt nichts mehr dazu. (Quelle: ESTV, Versandhandel)

Hinweis: Die im Umlauf zitierte Freigrenze von CHF 300 ist überholt (seit 1.1.2025 CHF 150) und gilt ohnehin nur im persönlichen Reiseverkehr, nicht für per Post bestellte Ware.

Häufige Fragen

Fällt beim Import eines Roboters in die Schweiz Zoll an?

Nein. Die Schweiz hat die Industriezölle per 1.1.2024 abgeschafft, auch auf Roboter und unabhängig vom Herkunftsland (EU wie China). Es fällt aber die Einfuhr-Mehrwertsteuer von 8,1 % an.

Worauf wird die Einfuhr-MwSt berechnet?

Auf den Zollwert: Warenwert plus Transport-/Versandkosten bis in die Schweiz (plus allfälliger Zoll, der bei Robotern null ist). Der Satz ist 8,1 %.

Gibt es eine Freigrenze?

Ja, aber eine kleine: Beträgt die Einfuhrsteuer 5 Franken oder weniger, wird sie nicht erhoben (das entspricht rund CHF 62 Warenwert). Ein Roboter liegt praktisch immer darüber. Die oft genannte CHF-300-Grenze ist überholt (neu CHF 150) und gilt nur im Reiseverkehr, nicht für Post-/Online-Bestellungen.

Was ist mit der Verzollungsgebühr?

Post oder Kurier verrechnen zusätzlich eine Verzollungs-/Vorlagegebühr, wenn tatsächlich Einfuhrsteuer erhoben wird (grob Post rund CHF 11.50 bis 16 plus etwa 3 %, Kuriere ähnlich mit Mindestbeträgen um CHF 19 bis 20). Trage deinen erwarteten Wert im Rechner ein.

Kann es sein, dass ich gar nichts nachzahlen muss?

Ja: Wenn der ausländische Händler pro Jahr genug in die Schweiz liefert (ab CHF 100'000 Umsatz aus Kleinsendungen), muss er sich in der Schweiz registrieren und die Schweizer MwSt direkt auf der Rechnung ausweisen. Dann übernimmt er die Einfuhr und du zahlst nichts extra.

Konkrete Modelle mit Bezugsquellen findest du in derRoboter-Datenbank, etwa bei denRoboterhunden.