Roboter in die Schweiz importieren: Schritt für Schritt
26.7.2026
Wer einen Roboter im Ausland bestellt, zahlt am Ende mehr als den Warenpreis. Die gute Nachricht: der Zoll ist es nicht. Dieser Guide führt dich durch den ganzen Ablauf, mit den echten Gebühren der vier grossen Zusteller und zwei Punkten, die in den üblichen Ratgebern fehlen und teuer werden können.
Stand aller Angaben: 26.07.2026, mit Quelle. Für deinen konkreten Fall rechnest du am schnellsten mit dem Import-Rechner.
Die Grundlagen in vier Zahlen
Zoll: null. Alle Einfuhrzölle für Industrieprodukte (Zolltarif-Kapitel 25 bis 97) sind seit 1.1.2024 auf null gesetzt, und zwar erga omnes, also unabhängig vom Warenursprung. Das SECO schreibt es wörtlich so. Praktische Folge: du brauchst für Industrieprodukte, die in der Schweiz bleiben, keinen Ursprungsnachweis mehr (Quelle: SECO und BAZG, Aufhebung Industriezölle). Ein Roboter aus China ist zolltechnisch gleichgestellt mit einem aus Deutschland.
Einfuhrsteuer: 8,1 %. Der MWST-Normalsatz seit 1.1.2024 (Quelle: ESTV, Schweizer Mehrwertsteuersätze). Bemessungsgrundlage ist der Warenwert inklusive Versand und inklusive der Verzollungsdienstleistungen selbst. Du zahlst also auch auf die Verzollungsgebühr Steuer (Quelle: Post, Importverzollung).
Bagatellgrenze: CHF 5. Beträgt die berechnete Einfuhrsteuer 5 Franken oder weniger, wird sie nicht erhoben. Das BAZG begründet das mit Verwaltungsökonomie. Das entspricht rund CHF 62 Warenwert, bei einem Roboter also praktisch nie (Quelle: Fedlex SR 641.204 und BAZG).
CHF 150 gelten nicht für dich. Die Wertfreigrenze von CHF 150 pro Person und Tag gilt ausschliesslich im Reiseverkehr, nicht für Post- und Kuriersendungen. Wer sie auf Onlinebestellungen anwendet, rechnet falsch. Die früher genannten CHF 300 sind überholt (Quelle: BAZG, Wertfreigrenze). Nur echte Geschenksendungen von Privatperson an Privatperson sind bis CHF 100 Warenwert abgabenfrei, und eine Bestellung ist kein Geschenk.
Wann du gar nichts nachzahlst
Erzielt ein ausländischer Versandhändler pro Jahr mindestens CHF 100'000 Umsatz aus Kleinsendungen in die Schweiz, muss er sich hier für die MWST registrieren und die Schweizer Steuer direkt auf der Rechnung ausweisen. Dann übernimmt er die Einfuhr, und bei dir kommt nichts mehr dazu (Quelle: ESTV, Versandhandel).
Seit 1.1.2025 gilt zusätzlich die Plattformbesteuerung: ermöglicht eine Plattform den Verkauf, gilt sie selbst als Leistungserbringerin (Art. 20a MWSTG, Quelle: ESTV). Bei den grossen Marktplätzen läuft die Steuer darum immer häufiger über den Verkaufspreis.
Prüfe vor der Bestellung, ob der Preis "inkl. CH-MWST" ausgewiesen ist. Das ist der Unterschied zwischen einer sauberen Rechnung und einer Nachzahlung an der Haustür.
Wie die Verzollung praktisch abläuft
Post und Kuriere übernehmen die Zollanmeldung in den meisten Fällen automatisch, du musst nichts einleiten (Quelle: BAZG). Grundlage sind die Angaben des Absenders: er muss den Inhalt vollständig und wahrheitsgetreu deklarieren.
Genau hier entstehen die Verzögerungen. Gebraucht werden:
- Handelsrechnung mit Warenwert
- exakte Warenbeschreibung
- Angaben zum Empfänger
Bei falscher oder ungenügender Deklaration wird die Sendung angehalten und die Angaben werden nachgefordert (Quelle: Post, Importverzollung, und DHL Express Schweiz). Wenn du beim Händler etwas beeinflussen kannst, dann das: eine korrekte Rechnung im Paket erspart dir eine Woche Wartezeit.
Die Gebühren der Zusteller
Das ist der Posten, den fast alle unterschätzen. Alle Angaben von den Anbietern selbst, Stand 26.07.2026, Preise der Post exkl. MWST:
Schweizerische Post
- Grundpreis Verzollung: CHF 13.00 aus der EU, CHF 16.00 aus übrigen Ländern
- Zuschlag: 3 % des Warenwerts (inkl. Versand und Zollabgaben), gedeckelt bei CHF 70.00
- Zusatzleistungen kosten extra, etwa Adresskorrekturen
DHL Express
- DHL Express Worldwide: Verzollung im Transportpreis inbegriffen, aber CHF 19.00 Kontoabwicklungsgebühr
- DHL Economy Select: CHF 19.00 vereinfachte Verzollung (MWST-Wert unter CHF 1'000), sonst CHF 39.50 Vollverzollung
- Vorlageprovision: 2 %, mindestens CHF 3.00
- Dazu möglich: Avisierung CHF 20.00 und weitere Positionen
FedEx
- Vorlagegebühr (Disbursement Fee): 2,50 %, mindestens CHF 22.00
- Zusätzliche Positionen auf der Anmeldung: CHF 13.00 je Position
UPS
- Vorlageprovision: 3,00 %, mindestens CHF 25.15
- Ausserroutinemässige Einfuhranmeldungen kosten zusätzlich
Rechne also realistisch mit CHF 15 bis 40 an Zustellergebühren, bei prozentualen Vorlageprovisionen auf einen teuren Roboter auch mehr. Selbst der Preisüberwacher des Bundes befasst sich mit der Höhe dieser Zollabfertigungsgebühren.
Zolltarifnummern
Weil der Zollsatz null ist, entscheidet die Tarifnummer nicht über deine Kosten, aber über eine reibungslose Anmeldung. Belegbar sind (Quelle: BAZG, Erläuterungen zum Zolltarif und Konkordanzliste 2024):
- 8479 für Mehrzweck-Industrieroboter, Tarifnummer 8479.5000 gültig seit 1.1.2024
- 8428 (Unterposition 8428.70) für Industrieroboter, die ausschliesslich heben, be- und entladen oder fördern
- 8424 für Roboter zum Spritzen oder Zerstäuben
- 8508 für Staubsauger, inklusive Saugroboter
Für humanoide Roboter und Roboterhunde liess sich keine amtliche schweizerische Tarifnummer belegen. Wir erfinden hier keine. Wenn es darauf ankommt, gibt das BAZG eine verbindliche Zolltarifauskunft, kostenlos und schriftlich. Verlass dich nicht auf die Nummer, die ein Verkäufer ins Paket schreibt.
EU oder China: was wirklich anders ist
Zolltechnisch: nichts. Der Zollsatz ist in beiden Fällen null, ein Ursprungsnachweis ist nicht nötig. Der einzige belegbare Preisunterschied liegt beim Grundpreis der Post, CHF 13.00 gegenüber CHF 16.00, also drei Franken.
Was tatsächlich unterschiedlich ist: Laufzeit, die Qualität der Absenderdeklaration und dein Aufwand im Reklamationsfall. Eine Rücksendung nach Shenzhen ist etwas anderes als eine nach Bayern. Das ist kein Zollthema, sondern ein Risikothema, und es gehört in die Kaufentscheidung.
Rücksendung, Garantie, Reparatur
Hier verlieren Käufer am meisten Geld, weil die Annahmen falsch sind:
- Rücksendung allein bringt kein Geld zurück. Das BAZG ist eindeutig: allein aus dem Umstand, dass du eine Sendung zurückschickst, entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Und DHL stellt klar: die Importrechnung ist trotzdem zu bezahlen.
- Privatpersonen bekommen die bezahlte Einfuhr-MWST zurück, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere eine Frist von 6 Monaten (Quelle: BAZG, Rückerstattung schweizerische MWST).
- Firmen müssen ein Gesuch um Rückerstattung von Einfuhrabgaben bei Wiederausfuhr stellen (Quelle: BAZG, Publikation 18.86).
- Reparatur im Ausland (passive Veredelung): bei der Wiedereinfuhr fallen Abgaben auf die Neuteile und die Reparaturkosten an, nicht auf den ganzen Gerätewert.
- Kostenloser Garantie-Ersatz ist nicht abgabenfrei: die Einfuhrsteuer wird im Zeitpunkt der Einfuhr erhoben, auch wenn du für das Gerät nichts bezahlst.
Praktische Konsequenz: kläre vor dem Kauf, wo der Service sitzt. Ein günstiger Direktimport wird teuer, wenn der erste Garantiefall eine Auslandsendung mit erneuter Einfuhr bedeutet.
Zwei Fallen, die kaum jemand nennt
Funkanlagen sind meldepflichtig. Praktisch jeder Roboter hat WLAN oder Bluetooth und ist damit eine Funkanlage. Wer ein drahtloses Gerät aus dem Ausland für den Eigengebrauch einführt, hat gegenüber dem BAKOM Pflichten; das BAZG informiert das BAKOM regelmässig über importierte drahtlose Geräte (Quelle: BAKOM, Kauf von Funkanlagen im Ausland, und BAZG, Nicht konforme Fernmeldeanlagen). Kauf darum Geräte, die für den europäischen Markt bestimmt sind, und behalte die Konformitätserklärung. Die Behörden können die Unterlagen zum Nachweis der Produktsicherheit verlangen (Quelle: SECO, FAQ Produktesicherheit).
Lithiumakkus über 100 Wh gehen nicht per Post. Lithiumbatterien über 100 Wh und beschädigte Batterien sind im Paketkanal der Schweizerischen Post ausdrücklich ausgeschlossen (Quelle: Post, Handbuch Gefahrgut). Ein grosser Roboterakku liegt schnell darüber. Wenn dein Gerät oder ein Ersatzakku betroffen ist, brauchst du einen Gefahrgut-taugliche Versandweg, und das kostet deutlich mehr als Standardversand. Frag beim Händler nach der Wattstunden-Angabe, bevor du bestellst.
Dazu kommt: bei Batterien wird die vorgezogene Entsorgungsgebühr bei den ersten Importeuren und Herstellern erhoben (Quelle: INOBAT und BAFU). Bei kommerziellem Import kann das dich betreffen.
Die häufigsten Fehler
- Annehmen, der Händler habe alles bezahlt. In den meisten Fällen bezahlt der Absender nur den Transport, nicht die Einfuhrabgaben (Quelle: DHL Express Schweiz). Wer "DDP" oder "inkl. CH-MWST" nicht schriftlich hat, zahlt selbst.
- Mit CHF 150 rechnen. Die Grenze gilt nur im Reiseverkehr.
- Die ausländische MWST mitrechnen. Sie gehört nicht in den steuerbaren Warenwert und wird abgezogen. Lass sie dir gleich beim Kauf abziehen, statt sie in der Schweiz nochmals zu versteuern.
- Den Versand vergessen. Er ist Teil der Bemessungsgrundlage, ebenso die Verzollungsdienstleistung selbst.
- Nur den Warenpreis vergleichen. Ein Schweizer Angebot 5 % über dem Auslandspreis ist meist günstiger, sobald Einfuhrsteuer und Zustellergebühr dazukommen, und du hast Garantie und Rückgabe vor Ort.
Und jetzt konkret
Rechne den Fall durch, den du wirklich vor dir hast: Import-Rechner. Prüfe vorher, ob es dasselbe Modell in der Schweiz gibt, die Roboter-Datenbank zeigt zu jedem Modell die belegten Bezugsquellen und ob sie in die Schweiz liefern. Und wenn du unsicher bist, ob der Preis marktgerecht ist, hilft der Preisindex.
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und mit Quelle datiert, aber ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu Tarifnummern und Abgaben gibt das BAZG.