Was ein Roboter nach Hause funkt, und wie du es prüfst
1.8.2026
Ein Roboterhund ist ein Computer mit Kameras, Mikrofonen und Beinen, und er hängt am selben WLAN wie dein Notebook. Das ist keine Panikmache, sondern die nüchterne Beschreibung. Trotzdem fragt beim Kauf fast niemand danach, wohin dieses Gerät Verbindungen aufbaut. Dieser Ratgeber sagt dir, was dazu belegt ist, was nicht, und wie du es an deinem eigenen Netz nachprüfst, ohne Fachkenntnisse.
Vorweg zur Einordnung, weil das gerade durcheinandergeht: In der Schweiz gibt es keine Einfuhrbeschränkung für diese Geräte. Was es gibt, ist eine Sorgfaltsfrage beim Kauf, und die betrifft jedes vernetzte Gerät, unabhängig vom Herkunftsland.
Warum die Frage gerade jetzt auftaucht
Die US-Fernmeldebehörde FCC hat am 28. Juli 2026 humanoide Roboter und Roboterhunde ausländischer Herkunft auf ihre Sperrliste gesetzt. Das Verbot gilt für neue Zulassungen in den USA, nicht rückwirkend für Geräte, die jemand bereits besitzt, und begründet wird es mit Netzsicherheit. Für die Schweiz und die EU gibt es Stand 1. August 2026 nichts Vergleichbares.
Die Massnahme ist umstritten, auch in der Branche. Im Fachdienst The Robot Report warnen Fachleute, das Verbot könne die amerikanische Robotik stärker bremsen als die chinesische, weil Forschung und Start-ups dort den Zugang zu günstigen Plattformen verlieren. Für dich als Käuferin oder Käufer in der Schweiz ist die politische Bewertung ohnehin zweitrangig. Interessant ist der Punkt darunter: Wie gut ist eigentlich dokumentiert, was so ein Gerät tut, wenn es online geht?
Der eine Fall, der wirklich belegt ist
Im März 2025 haben die Sicherheitsforscher Andreas Makris und Kevin Finisterre einen undokumentierten Fernzugriff im Unitree Go1 öffentlich gemacht, erfasst als CVE-2025-2894.
Was sie gefunden haben: Auf dem Gerät läuft ab dem Start automatisch ein Tunneldienst namens CloudSail des Anbieters Oray. Er baut selbständig eine Verbindung nach aussen auf, sobald das Gerät Internet hat. Wer den passenden Zugangsschlüssel hatte, konnte darüber verbundene Geräte auflisten, einen Tunnel zum Roboter und in das dahinterliegende Netz aufbauen und auf die Kameras zugreifen. Die Forscher zählten 1'919 einzelne Go1, die sich mit diesem Dienst verbunden hatten, darunter Geräte in Netzen bekannter Hochschulen.
Drei Dinge gehören zur ehrlichen Darstellung dazu:
- Es betrifft den Go1, ein älteres Modell. Für den heute verbreiteten Unitree Go2 ist derselbe Dienst nicht dokumentiert.
- Die Forscher selbst halten es für Schlamperei, nicht für Absicht. Ihre Einschätzung: unsauber aufgeräumter Code und zu wenig Sicherheitsprüfung, nicht ein bewusst eingebauter Spionageweg.
- Unitree hat reagiert, und zwar schnell: Zwei Tage nach der Meldung wurde der Zugangsschlüssel für den Dienst ungültig gemacht.
Das ist der Unterschied zwischen einer Schlagzeile und einem Befund. Der Befund lautet nicht «chinesische Roboter spionieren», sondern: Diese Geräte werden schnell entwickelt, und was sie im Netz tun, steht in keinem Datenblatt. Genau deshalb lohnt sich die eigene Prüfung.
Die Prüfliste vor dem Kauf
Diese sechs Punkte kosten dich zusammen eine halbe Stunde und beantworten die Frage für jedes Gerät, egal von welchem Hersteller.
1. Braucht das Gerät ein Konto, und läuft es auch ohne?
Die meisten Consumer-Modelle werden über eine Hersteller-App eingerichtet und dabei an ein Konto gebunden. Frag vor dem Kauf: Funktionieren die Grundfunktionen auch ohne Internet? Bei Entwickler-Varianten mit offenem SDK lautet die Antwort meist ja, bei App-gesteuerten Consumer-Geräten oft nein.
2. Schau nach, mit wem es spricht
Das ist einfacher, als es klingt, und du brauchst keine Zusatzsoftware. Nach der ersten Einrichtung meldest du dich an der Weboberfläche deines Routers an. Fast jedes Modell führt eine Liste der verbundenen Geräte und viele zeigen, welche Adressen ein Gerät aufruft. Was du sehen willst: Ruft der Roboter nur beim Nutzen Verbindungen auf, oder dauernd, auch wenn er still im Eck steht?
3. Gib ihm ein eigenes Netz
Der wirksamste Handgriff überhaupt, und er dauert fünf Minuten: Häng den Roboter ins Gastnetz deines Routers. Dann kommt er ins Internet, aber nicht an deine anderen Geräte, also nicht an Notebook, Netzwerkspeicher oder Drucker. Der Fall oben ist genau deshalb heikel gewesen, weil der Tunnel auch ins dahinterliegende Netz führte.
4. Kamera und Mikrofon
Kläre, ob Aufnahmen lokal bleiben oder in eine Cloud gehen, und ob du das abschalten kannst. Wenn das Gerät in einem Raum steht, in dem gearbeitet oder gesprochen wird, ist eine physische Abdeckung die einzige Massnahme, die unabhängig von der Software wirkt.
5. Bekommt es noch Aktualisierungen?
Frag beim Gebrauchtkauf, ob das Modell noch Firmware-Aktualisierungen erhält. Ein Gerät ohne Aktualisierungen behält jede bekannte Lücke für immer. Beim Go1 war es die schnelle Reaktion des Herstellers, die den Fall entschärft hat; bei einem abgekündigten Modell gibt es diese Reaktion nicht mehr.
6. Beim Gebrauchtkauf: Konto entbinden und zurücksetzen
Lass dir vor der Übergabe zeigen, dass der Verkäufer das Gerät aus seinem Konto entbindet und auf Werkseinstellungen zurücksetzt. Sonst bleibt im schlechteren Fall sein Zugriff bestehen, und im besseren kannst du das Gerät gar nicht erst einrichten. Die vollständige Übergabe-Liste steht in der Checkliste für den Gebrauchtkauf.
Was du den Verkäufer konkret fragst
Drei Fragen, die mehr bringen als jedes Datenblatt:
- Läuft das Gerät bei dir im Hauptnetz oder in einem getrennten Netz, und warum?
- Hast du seit dem Kauf Firmware-Aktualisierungen bekommen, und wann zuletzt?
- Ist ein Hersteller-Konto nötig, und bist du bereit, es vor der Übergabe zu entbinden?
Wer darauf klare Antworten gibt, hat sein Gerät im Griff. Wer ausweicht, sagt dir damit auch etwas.
Und rechtlich?
Zwei Hinweise, ausdrücklich ohne Rechtsberatung. Wer mit einem kameraführenden Gerät Personen ausserhalb des eigenen Haushalts aufnimmt, bewegt sich im Datenschutzrecht; das gilt für einen Roboterhund wie für eine Drohne. Und wer ein Gerät gewerblich einsetzt, etwa zur Anlageninspektion, klärt die Aufzeichnung besser vorher mit den Betroffenen. Für den privaten Einsatz im eigenen Zuhause stellt sich die Frage in der Regel nicht.
Das Fazit in drei Sätzen
Der belegte Fall betrifft ein älteres Modell, wurde vom Hersteller innert zwei Tagen entschärft und war nach Einschätzung der Entdecker Nachlässigkeit, nicht Absicht. Das US-Verbot ändert für Schweizer Käufer nichts, weder rechtlich noch praktisch. Was bleibt, ist eine gute Gewohnheit: Ein Roboter gehört ins Gastnetz, sein Konto gehört bei der Übergabe entbunden, und die Frage nach den Aktualisierungen gehört vor den Kauf.
Weiter zu den Modellen mit belegten Daten in der Roboterhund-Übersicht oder zu den aktuellen Occasionen.